AGBs

AUSSCHEIDEN AUS DEM LAUF

Teilnehmer, die aus dem Lauf ausscheiden, müssen sich unverzüglich beim Veranstalter vor Ort (Verpflegungsstelle, Kontrollstelle, Streckenposten oder Ziel) oder unter der Notfallnummer unter Angabe ihres Namens und ihrer Startnummer abmelden. Bei einem Ausscheiden aus dem Rennen haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf Transfers durch den Veranstalter.

DISQUALIFIKATION

Der Veranstalter behält sich vor Teilnehmer zu disqualifizieren, die sich nicht an die Ausschreibung, die AGBs oder allgemeine Regeln der Sportlichkeit und des Umweltschutzes halten.

UMWELT- UND NATURSCHUTZ

Die Sonnensommerwende Wanderung führt durch eine der schönsten Regionen des fränkischen Seengebietes. Verantwortungsbewusstes Umweltverhalten der Teilnehmer ist Grundvoraussetzung. Das Wegwerfen von Abfall jeder Art außerhalb der Kontrollstellen, das vorsätzliche Beschädigen der Natur oder das Verlassen der vorgegebenen Wege führt zur sofortigen Disqualifikation.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Der Start bei der Wanderung erfolgt auf eigenes Risiko. Insbesondere ist jeder Teilnehmer für seine körperliche Tauglichkeit verantwortlich. Der Teilnehmer erklärt mit seiner Teilnahme verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein konditionelles Leistungsniveau den Anforderungen einer derartigen Veranstaltung entspricht. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter oder den vom Veranstalter mit der Durchführung beauftragten Dritten gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer, z.B. Rettungsdienste, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht eventuell entstandene Kosten vom Teilnehmer einzuziehen. Ferner unterliegen alle Teilnehmer den Bestimmungen der StVO. Für Diebstähle oder andere Schadensfälle wird keine Haftung übernommen.

VERANSTALTUNGSABSAGE

Die Anmeldung zur Wanderung ist verbindlich und kann nicht storniert werden. Bei einer Veranstaltungsabsage durch höhere Gewalt erstattet der Veranstalter auf Verlangen der Teilnehmer 50% der entrichteten Startgebühren zurück.

DATENSCHUTZ

Mit der Anmeldung zur Teilnahme an dieser Veranstaltung willigt der(die) Teilnehmer(-in) in die Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch den Veranstalter, für die Zahlungsabwicklung und Organisation der Veranstaltung, die Veröffentlichung und Verbreitung der Ergebnisse und der im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellten Foto- und Filmaufnahmen und deren öffentlichen Verbreitung ein.